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Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht ist der juristische Ausdruck für die pädagogische Tatsache, dass jemand Verantwortung für eine Gruppe übernimmt.

Die Aufsichtspflicht begründet sich gesetzlich (z. B. Eltern gegenüber ihrem Kind) oder aus einem Vertrag. Im Verein wird entweder ein ebensolcher Vertrag durch den Beitritt geschlossen. Auch kann die Übertragung der Aufsichtspflicht mündlich oder stillschweigend erfolgen.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage zum Umfang, nur zu Folgen der Verletzung der Aufsichtspflicht.

Wer haftet im Schadenfall?

Aufsichtspflichtverletzung

nein ja, leicht fahrlässig ja, grob fahrlässig

Betreuer*in:

Keine Haftung

Betreuer*in:

Schadensersatz und Bestrafung nach StGB möglich

Aber faktisch keine Pflicht zu Schadensersatz, da ... (s.u.)

Betreuer*in:

Voller Schadensersatz

Bestrafung nach StGB wahrscheinlich

Verein:

Keine Haftung

... der Verein ebenfalls haftet und den*die Betreuer*in vom Schadensersatz freistellen muss

Verein haftet daneben und kann voll zum Schadensersatz herangezogen werden
Sporthaftpflicht-Versicherung wehrt Anspruch als ungerechtfertigt ab Sporthaftpflichtversicherung zahlt

Grob Fahrlässig:
Sporthaftpflichtversicherung zahlt

Vorsätzlich:
Sporthaftpflichtversicherung zahlt nicht

FAQ - häufig gestellte Fragen

Kontakt

Lisa Hettmanczyk

Bildungsreferentin

Montag bis Freitag vormittags

Thorsten Väth

Leiter Badische Sportjugend

Montag bis Freitag ganztags