Fortbildungen

Unsere Fortbildungsangebote stehen allen an der sportlichen Jugendarbeit Interessierten offen.

Alle BSJ-Fortbildungen sind zur Verlängerung der Jugendleiter*in-Lizenz und der Jugendleiter*in-Card (Juleica) sowie als Fortbildungsnachweis im Rahmen der
Freizeitbetreuer*innen-Qualifikation anerkannt. Ausgewählte Fortbildungen eignen sich zudem für die Verlängerung der Übungsleiter*in C-Lizenz Profil Kinder. Eine Verlängerung ihrer Trainer*in C-Lizenz ist evtl. auf Anfrage beim Fachverband möglich.

Darüber hinaus werden weitere Fortbildungen für die Verlängerung der Jugendleiter*in-Lizenz anerkannt, z. B. BSB-Bildungsveranstaltungen aus dem Bereich „Sportpraxis“ oder bis max. 8 Lerneinheiten aus dem Bereich „Vielfalt und Teilhabe“.

Ergänzt wird unser Fortbildungsangebot durch Online-Kurzschulungen zu verschiedenen Themen. Informieren Sie sich hierzu bitte aktuell in unserem Bildungskalender.

Lizenz- und Juleica-Verlängerung

Voraussetzung für die Lizenzverlängerung ist alle vier Jahre die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten. Wurde eine Lizenz nicht fristgerecht verlängert, ist für eine Verlängerung nicht das Datum der Fortbildung, sondern das Datum der letzten Gültigkeit maßgebend. Ist eine Lizenz länger als acht Jahre ungültig, ist zum Wiedereinstieg nach LSV-Richtlinien die Teilnahme an zusammenhängenden Ausbildungsmaßnahmen im Umfang von 40 LE notwendig.

Die Juleica hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Für eine Verlängerung muss eine mindestens 8 Zeitstunden (das entspricht ca. 11 Lernheiten) umfassende, überfachliche (nicht sportartspezifische) Fortbildung nachgewiesen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass die von Ihnen ausgewählte Fortbildung für die Verlängerung ihrer Lizenz bzw. der Juleica anerkannt ist.

Alle Fortbildungen auf einen Blick

In unserem Bildungskalender finden Sie eine Übersicht zu allen angebotenen Fortbildungen.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Zu den Veranstaltungen der BSJ können sich grundsätzlich alle Interessierten anmelden. Mitglieder der in den baden-württembergischen Sportbünden zusammengeschlossenen Sportvereine genießen Vorrang bei der Besetzung der Plätze (Begrenzung auf drei Teilnehmende/Verein). Andere Anmeldungen werden auf die Warteliste gesetzt und können im Falle von freien Plätzen nach Anmeldeschluss berücksichtigt werden.

Der Gesetzgeber bietet mit dem Bildungszeitgesetz und Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit zwei Möglichkeiten, eine Freistellung zu beantragen. Bitte prüfen Sie, ob eines der beiden Gesetze für den Lehrgang in Frage kommt.

Bei sportbezogenen Lehrgängen ist eine aktive sportliche Teilnahme verpflichtend, eine Anreise mit Verletzung ist normalerweise nicht möglich und zuvor mit dem Veranstalter abzuklären.

Die Anrechnung von Fortbildungen anderer Sportverbände ist grundsätzlich möglich. Bitte legen Sie uns Ihre Fortbildungsnachweise zur Prüfung vor. Fortbildungen kommerzieller Anbieter werden nicht anerkannt.