Jugendvereinbarung

Eine Jugendvereinbarung ist eine Alternative zur Einführung einer Jugendordnung. Während die Jugendordnung langfristig die Jugendmitbestimmung im Verein regelt und in der Mitgliederversammlung bestätigt wird, gilt die Jugendvereinbarung für eine bestimmte Dauer (z. B. ein oder zwei Jahre) oder auch nur für einzelne Projekte der Vereinsjugend. Damit können sich junge Menschen im Sportverein einfach und niederschwellig engagieren und einen Einstieg in die Vereinsarbeit finden.

Die Jugendvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Juniorteam und dem Vereinsvorstand; in Einzelfällen auch nur mit dem Abteilungsvorstand.

Kontakt
BSJ-Geschäftsstelle
Montag bis Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Thorsten Väth
Leiter Badische Sportjugend
Montag bis Freitag ganztags
Vor-Ort-Workshops

Sofern es im Verein noch keine engagierten jungen Menschen zur Durchführung von Aktivitäten im Handlungsfeld Jugendbeteiligung gibt, bieten wir einen kostenlosen Vor-Ort-Workshop an!

info@badische-sportjugend.de