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Erweitertes Führungszeugnis

Mit dem Anfang 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz soll als oberstes Ziel der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt verbessert werden. Dazu gibt es verschiedene Instrumente, die genutzt werden können. Eine Möglichkeit ist das Einholen eines erweiterten Führungszeugnisses. Einschlägig vorbestraften Personen (im Sinne der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) soll die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe verwehrt werden.

FAQ - häufig gestellte Fragen