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Zuschüsse für Jugendfreizeiten

Ab in den Süden oder an die Ostsee oder doch in die Berge? Städtereise, Radtour, Sportschule, Jugendherberge oder Spaß auf der eigenen Vereinsanlage. Es gibt so viele Möglichkeiten für tolle Ferien – und dies mit finanzieller Unterstützung.

Förderfähig sind Jugendfreizeiten, die

  • sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre richten (in Ausnahmefällen bis 26 Jahre) und
  • mindestens fünf Teilnehmende sowie
  • eine Mindestdauer von drei Tagen (An- und Abreisetage werden jeweils als ein Tag mit einbezogen. Die tägliche Mindestbetreuungsdauer muss jedoch 8 Stunden betragen) umfassen.

Nicht förderfähig sind Trainingslager und Turnierreisen sowie Familienfreizeiten.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Wer kann Zuschüsse erhalten?

Alle Mitgliedsorganisationen des Badischen Sportbundes Nord e.V. mit eigenständiger Jugendorganisation. Die Voraussetzungen für solche eigenständigen Jugendorganisationen sind:

  • Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung der Jugend in der Satzung der Organisation
  • eigene Jugendordnung
  • selbst gewählte Jugendorgane
  • demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau innerhalb der Jugend
  • eigenverantwortliche Verfügung der Jugend über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zur Überprüfung der Förderfähigkeit senden Sie uns bitte Ihre Jugendordnung und Satzung zu.Nach Überprüfung der Zuschussvoraussetzungen erfolgt dann die Freischaltung des Zugangs zur Abrechnungsplattform oaseBW.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie beim Aufbau oder Wiederaufbau einer eigenständigen Jugendorganisation unterstützen können.