Zuschüsse für Jugendfreizeiten
Ab in den Süden oder an die Ostsee oder doch in die Berge? Städtereise, Radtour, Sportschule, Jugendherberge oder Spaß auf der eigenen Vereinsanlage. Es gibt so viele Möglichkeiten für tolle Ferien – und dies mit finanzieller Unterstützung.
Förderfähig sind Jugendfreizeiten, die
- sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre richten (in Ausnahmefällen bis 26 Jahre) und
- mindestens fünf Teilnehmende sowie
- eine Mindestdauer von drei Tagen (An- und Abreisetage werden jeweils als ein Tag mit einbezogen. Die tägliche Mindestbetreuungsdauer muss jedoch 8 Stunden betragen) umfassen.
Nicht förderfähig sind Trainingslager und Turnierreisen sowie Familienfreizeiten.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Alle Mitgliedsorganisationen des Badischen Sportbundes Nord e.V. mit eigenständiger Jugendorganisation. Die Voraussetzungen für solche eigenständigen Jugendorganisationen sind:
- Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung der Jugend in der Satzung der Organisation
- eigene Jugendordnung
- selbst gewählte Jugendorgane
- demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau innerhalb der Jugend
- eigenverantwortliche Verfügung der Jugend über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zur Überprüfung der Förderfähigkeit senden Sie uns bitte Ihre Jugendordnung und Satzung zu.Nach Überprüfung der Zuschussvoraussetzungen erfolgt dann die Freischaltung des Zugangs zur Abrechnungsplattform oaseBW.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie beim Aufbau oder Wiederaufbau einer eigenständigen Jugendorganisation unterstützen können.
Zusätzlich ist bei Zuschüssen für Pädagogische Betreuungspersonen bzw. finanziell schwache Teilnehmende der Abschluss eines Vertrages mit der Badischen Sportjugend erforderlich. Darin werden die Zuschussvoraussetzungen und Kriterien sowie der Datenschutz und die Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse (Formular zur Beantragung bei kommunaler Meldebehörde, Vorlage Dokumentationsblatt für interne Unterlagen Ausrichter) der Personen geregelt, die bei den geförderten Jugendfreizeiten im Einsatz sind.
Die Beantragung (Abrechnung) sollte spätestens vier Wochen nach Beendigung der Jugendfreizeit und muss bis spätestens 31.01. des Folgejahres der Jugendfreizeit erfolgen.
Die Beantragung (Abrechnung) der Jugendfreizeiten erfolgt über die Plattform oaseBW (Online-Antrag und Statistik-Erfassung). Eine Abrechnung in Papierform ist nicht mehr möglich. Wir schalten Ihre Organisation zur Abrechnung frei, sobald die Jugendordnung in Verbindung mit der Satzung von uns anerkannt wurde.
- Der Zugang zu oaseBW erfolgt über unsere Verbandssoftware BSBnet!
- Sollten Ihnen keine Zugangsdaten für unser Online-Portal vorliegen, können Sie diese bei der*dem Administrator*in innerhalb Ihrer Organisation erfragen. Wir empfehlen, dass der*die Vereinsadministrator*in (gilt nicht für Verbände/Kreise) im BSBnet eine*n neue*n Benutzer*in anlegt, deren/dessen Berechtigung sich auf die Beantragung von Jugendzuschüssen beschränkt. Eine Anleitung finden Sie hier bzw. im Download-Bereich.
- Anmelden über https://www.bsb-net.org
- Reiter „Jugendzuschüsse“ in der Menüleiste aufrufen (oben rechts)
- Link zu oaseBW anklicken → Sie werden dann automatisch auf das Portal zur Online-Beantragung von Jugendzuschüssen weitergeleitet.
1,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 18 Jahre – Zuschusstitel Badische Sportjugend Nord „Sonderzuschuss Nordbaden“
- 1,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 18 Jahre – Zuschusstitel Badische Sportjugend Nord „Sonderzuschuss Nordbaden“
- 25,- € pro Tag für Pädagogische Betreuungspersonen – Zuschusstitel Landesjugendplan „Pädagogische Betreuungspersonen“ V21-1
- 25,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 26 Jahre aus finanziell schwächer gestellten Familien – Zuschusstitel Landesjugendplan „Finanziell schwächer Gestellte“ V22-1
Die Übersicht über die erforderliche Qualifikation finden Sie hier.
Nur Pädagogische Betreuungspersonen mit der erforderlichen Qualifikation können bezuschusst werden.
Im Regelfall kann im Betreuungsschlüssel 5:1, d.h. je fünf Teilnehmenden (im Altersbereich 6 – 18 Jahre) eine tatsächlich eingesetzte Pädagogische Betreuungsperson gefördert werden. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Teilnehmenden-Betreuer*in-Relation abgewichen werden (z. B. erhöhter Betreuungsaufwand bei inklusiven Freizeiten oder Freizeiten mit beeinträchtigten Teilnehmenden).
ABER: nur Pädagogische Betreuungspersonen mit der erforderlichen Qualifikation können bezuschusst werden.
Bitte füllen Sie bei diesem Fördertitel ausschließlich das Online-Formular „Verwendungsnachweis V22-1“ aus (bitte nicht die Formulare „Antrag A-22“ bzw. „Verwendungsnachweis V22“; V22 bitte komplett ignorieren; A22 können Sie für Ihre Vereinsunterlagen nutzen als Nachweis, welche Kinder/Jugendliche gefördert wurden).
Die Beurteilung von Teilnehmenden als „finanziell schwach“ nimmt die ausrichtende Organisation vor, die ebenfalls eine angemessene Förderung für diese Personengruppe leisten muss (Reduzierung Anmeldegebühr um mind. 10% oder Sachleistungen in entsprechender Höhe). Die Zuschüsse sind an die finanziell schwächer Gestellten weiterzuleiten (Auszahlung oder Verrechnung mit Anmeldegebühr).
Zur Orientierung empfehlen der Landesjugendring und die Baden-Württembergische Sportjugend die Tabelle A.7.2 des statistischen Bundesamtes zu Armutsgefährdungsschwellen (Zweite Tabelle in der Excelmappe mit Berechnungsmöglichkeit je Haushaltsgröße).
Beispielsweise sind die Armutsgefährdungsschwellen in Baden-Württemberg bei einem Haushaltsnettoeinkommen von
1.586 Euro für 1 Erwachsene + 1 Kind (unter 14 Jahren, U14)
1.953 Euro für 1 Erwachsene + 2 Kinder (U 14)
2.197 Euro für 2 Erwachsene + 1 Kind (U 14)
2.563 Euro für 2 Erwachsene + 2 Kinder (U 14)
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 366 Euro. Bei Jugendlichen über 14 Jahren gehen die Einkommensschwellen nochmals deutlich nach oben.
Die Tagessätze sind an die finanziell schwächer Gestellten weiterzuleiten (Auszahlung oder Verrechnung mit Anmeldegebühr).
In Ausnahmefällen kommt eine Förderung von Teilnehmenden bis 26 Jahre in Betracht (finanziell schwächer Gestellte, inklusive Freizeiten, Freizeiten mit beeinträchtigten Teilnehmenden). Bitte kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall vorab.
Ja. Es können bei einer Freizeit der Sonderzuschuss Nordbaden, Landeszuschüsse für Betreuungspersonen und für finanziell schwächer gestellte Teilnehmende beantragt werden. Wegen der kommunalen Zuschüsse erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis oder Ihrer Sportkreisjugend.