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Jugendschutz

Durch das Jugendschutzgesetz werden Kinder (unter 14 Jahren) und Jugendliche (14-17 Jahre) in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien strukturell geschützt. Dadurch sollen Erziehende bei der verantwortungsbewussten Wahrnehmung der Erziehung der Kinder unterstützt werden.

Kinder und Jugendliche sind häufig in Sportvereinen organisiert und verbringen hier einen Großteil ihrer Freizeit. Somit ist auch der Sportverein eine Institution, in der die Persönlichkeitsbildung der Kinder und Jugendlichen gefördert wird und in welcher der Rahmen für einen gelebten Kinder- und Jugendschutz geboten wird.

Kontakt

Lisa Hettmanczyk

Bildungsreferentin

Montag bis Freitag vormittags

Thorsten Väth

Leiter Badische Sportjugend

Montag bis Freitag ganztags

Zertifikat
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