Teilnahmebedingungen bei BSJ-Lehrgängen

Zu den Veranstaltungen der BSJ können sich grundsätzlich alle Interessierten ab 16 Jahren (bzw. ab 15 Jahren für die SportAssistent*innen-Ausbildung) anmelden. Mitglieder der in den baden-württembergischen Sportbünden zusammen-geschlossenen Sportvereine genießen Vorrang bei der Besetzung der Plätze (Begrenzung auf drei Teilnehmende/Verein). Andere Anmeldungen werden auf die Warteliste gesetzt und können im Falle von freien Plätzen nach Anmeldeschluss berücksichtigt werden. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Meldungen werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs berücksichtigt. Bitte die Anmeldefristen beachten! Bei Minderjährigen wird eine Einverständniserklärung eines*r Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.
Anmeldungen können online über das Veranstaltungsportal (https://event.bsb-net.org) vorgenommen werden. Anmeldungen zu Kooperationsmaßnahmen richten Sie bitte direkt an die Kooperationspartner.

Die anfallenden Kosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt. In den Teilnahmegebühren sind in der Regel Unterkunft und Verpflegung (ohne Getränke) enthalten. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug, mit der Anmeldung wird der Badischen Sportjugend im Badischen Sportbund Nord e.V. ein Basis-Lastschriftmandat für den jeweiligen Vorgang erteilt. Die Lastschrift ist nur vom Konto des*der Teilnehmenden/ Erziehungsberechtigten oder des zugehörigen Hauptvereins möglich. Sollte das Konto nicht gedeckt sein oder die Lastschrift aus anderem Grund von der Bank nicht eingelöst werden, erlauben wir uns die Mehrkosten weiter zu berechnen.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Anmeldung aus wichtigen Gründen zu stornieren. Absagen, bis 14 Tage vorher (bei Online-Formaten 7 Tage vorher) sind gebührenfrei möglich. Bei späteren Absagen müssen wir Ihnen die Teilnahmegebühren in voller Höhe berechnen.

Die BSJ behält sich vor, Veranstaltungen nach eigener Entscheidung abzusagen, z. B. bei zu geringer Anmeldezahl. Gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei Lehrgängen sind die Teilnehmenden i.d.R. über die gesamte Dauer eingebunden, teilweise finden auch am Abend Programmpunkte statt. Die uneingeschränkte Anwesenheit ist unerlässlich (Anwesenheitspflicht), daher ist bei mehrtägigen Veranstaltungen generell die Unterbringung an der Sportschule oder der Tagungsstätte vorgesehen.
Eine Teilnahmebescheinigung wird nur bei Anwesenheit während des gesamten Lehrgangs ausgestellt. Bei sportbezogenen Lehrgängen ist eine aktive sportliche Teilnahme verpflichtend, eine Anreise mit Verletzung ist normalerweise nicht möglich und zuvor mit dem Veranstalter abzuklären. Grobe Verstöße gegen die Hausordnung der Tagungsstätte oder schädigendes Verhalten gegenüber der Gruppe führen dazu, dass Teilnehmende vom Lehrgang ausgeschlossen werden.

Die Unterbringung an der Sportschule Schöneck erfolgt in Doppel- oder Mehrbettzimmern. Die Buchung eines Einzelzimmers ist bei freier Kapazität gegen Aufpreis möglich und direkt mit der Sportschule abzuklären (Tel.: 0721/40904-0, info@sportschule-schoeneck.de). Falls Übernachtung und/oder Verpflegung nicht gewünscht werden, ist dies frühzeitig innerhalb der Anmeldefrist schriftlich mitzuteilen. Eine Verringerung der Teilnahmegebühr ergibt sich dadurch nicht.
In der Regel ist bei Bildungsmaßnahmen der BSJ eine Lehrgangsleitung vor Ort, das Jugendschutzgesetz ist zu beachten.

Daten von Teilnehmenden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Vereinszugehörigkeit, besuchte Lehrgänge) werden für die interne Bearbeitung elektronisch gespeichert und im Rahmen des Lizenzmanagementsystems weiterverarbeitet und an den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) übermittelt. Ohne dieses Verfahren ist die Ausstellung oder Verlängerung einer DOSB-Lizenz nicht möglich.

Im Rahmen von Lehrmaßnahmen der BSJ werden gelegentlich Fotos für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Zeitschrift „Sport in BW“) gemacht. Die Teilnehmenden der Lehrgänge können der Veröffentlichung von Fotos jederzeit widersprechen.

Während der Veranstaltung sind Vereinsmitglieder im Rahmen und Umfang der ARAG-Sportversicherung des Badischen Sportbundes Nord e.V. sowie der Zusatzversicherung für Nichtmitglieder versichert. Alle weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter selbst werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Vor Abschluss einer Lizenzausbildung muss ein Ehrenkodex für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden unterschrieben werden. Darüber hinaus ist die Unterzeichnung des Ehrenkodex für die Verlängerung der Jugendleiter*in-Lizenz verpflichtend.
Den Teilnehmenden ist bewusst, dass eine vom Badischen Sportbund Nord e.V. (BSB) oder der Badischen Sportjugend im BSB ausgestellte Lizenz entzogen oder zeitlich befristet gesperrt wird, wenn die Person im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Lizenzinhaber*in aufgrund einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer Straftat mit körperlicher, psychischer oder sonstiger Gewalt rechtskräftig verurteilt wurde. Ferner kann die Lizenz entzogen oder zeitlich befristet gesperrt werden, wenn die Person im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Lizenzinhaber*in gegen ethisch-moralische Grundsätze (siehe Ehrenkodex) verstößt.

Für die Aushändigung der Jugendleiter*in-Lizenz ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (9 Lerneinheiten), der nicht älter als zwei Jahre ist, Voraussetzung. Online-Kurse werden nicht anerkannt.

Für BSJ-Veranstaltungen kann eine Freistellung beim Arbeitgeber oder der Ausbildungsstelle beantragt werden. Das entsprechende Formular steht unter https://www.badische-sportjugend.de/service/freistellung zum Download bereit oder kann bei der BSJ angefordert werden.
Seit Inkrafttreten des Bildungszeitgesetzes gibt es für Beschäftigte in Baden-Württemberg zudem die Möglichkeit, sich bis zu fünf Tage im Jahr unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Bildungsangeboten für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen zu lassen. Weitere Informationen sind zu finden unter https://www.badischer-sportbund.de/bildung/bildungszeitgesetz/