FAQ Corona & Jugendarbeit

Welche Regelungen müssen wir beachten? Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen zusammengestellt (Stand 06.12.2021). Bitte informieren Sie sich stets aktuell bei Ihrem Ordnungsamt vor Ort oder unter https://ljrbw.de/corona.

Welche Regelungen gelten für Angebote in der Jugendarbeit?

Bei sportlichen Aktivitäten gelten die Regelungen der Corona-Verordnung in Verbindung mit der Corona-Verordnung Sport. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei anderen Aktivitäten (also Aktivitäten jenseits einer sportlichen Betätigung) gelten die Regelungen der Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit. Hier eine Übersicht des Landesjugendrings Baden-Württemberg.

Welche Tests sind zulässig?

Die Tests müssen

  • vor Ort unter Aufsicht des Vereins durchgeführt werden oder

  • von einer offiziellen Corona-Teststation vorgenommen oder überwacht werden oder
  • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen.

 

Wie lange sind die Tests gültig?

Ein Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24h sein, ein PCR-Test nicht älter als 48h.

Wie viele Tests sind bei mehrtägigen Angeboten mit Kindern und Jugendlichen erforderlich?

Ein Nachweis muss

  • zu Beginn des Angebots und
  • dann alle drei Tage vorgelegt werden.

Für geimpfte oder genesene Personen ist die einmalige Vorlage des entsprechenden Nachweises ausreichend, es sei denn der Genesenennachweis läuft während der Dauer des Angebots ab.

Was bedeutet „geimpft“ oder „genesen“?

Als geimpft gelten Personen 14 Tage nach der Zweitimpfung. Als genesen gelten Personen, sofern die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal 3 Monate zurückliegt (wenn die 3 Monate während eines mehrtägigen Angebots ablaufen sind die Personen wieder zu testen).

 

Brauchen wir ein Hygienekonzept, eine Kontaktnachverfolgung, ein Präventions- und Ausbruchsmanagement?

Ja, sowohl bei Sportangeboten als auch bei Angeboten der Jugendarbeit ist ein Hygienekonzept im Sinne der Corona-Verordnung notwendig (ggf. kann das vom vergangenen Jahr angepasst werden), die Kontaktnachverfolgung (d.h. die Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmenden) ist aktuell ausgesetzt, in der Jugendarbeit aber stets sinnvoll, um z.B. Erziehungsberechtigte erreichen zu können. Ein Präventions- und Ausbruchsmanagement ist bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts zwingend vorgeschrieben. All dies ist nicht genehmigungspflichtig, muss aber auf Verlangen vorgelegt werden. Eine Abstimmung im Vorfeld mit dem örtlichen Gesundheits-/Ordnungsamt empfiehlt sich.

Was ist bei Fahrgemeinschaften zu beachten?

Fahrgemeinschaften (inkl. des Einsatzes von 9-Sitzer-Bussen) sind möglich. Es gilt Maskenpflicht.

 

Was ist im Umgang mit Lebensmitteln zu beachten?

Eine Selbstversorgung ist möglich. Die allgemeinen Hygienevorschriften bei der Zubereitung und dem Reichen von Speisen und Getränken sind zu beachten. Infos dazu findet ihr beim Landesgesundheitsamt. Auch gibt es einen Onlinekurs „Hygiene und Infektionsschutz in der Jugendverbandsarbeit“.

Müssen wir eine Freizeit vom Ordnungsamt der Gemeinde des Durchführungsortes genehmigen lassen?

Nein, eine Abstimmung mit dieser Behörde ist aber sinnvoll, zumal vor Ort strengere Regelungen als die der Landesverordnungen gelten können.

Was müssen wir bei Freizeiten in anderen Bundesländern beachten?

Hier gelten die Corona-Regeln des jeweiligen Bundeslandes. Informationen sind über die Internetangebote der jeweiligen Landesjugendringe und Landessportbünde bzw. Landessportjugenden zu erhalten. Zusätzlich sind die Corona-Regeln Baden-Württembergs zu beachten, bei Unterschieden zwischen den Landesregelungen gelten die strengeren Regelungen.

 

Was müssen wir bei Freizeiten im Ausland beachten?

Hier gelten die Corona-Regeln und die Jugendschutz-Regelungen des jeweiligen Landes. Informationen sind im Regelfall über die Internetangebote der jeweiligen offiziellen Tourismusbüros zu erhalten. Außerdem sind die Corona-Regeln Baden-Württembergs und das deutsche Jugendschutzgesetz zu beachten, bei Unterschieden gelten die strengeren Regelungen.

Bei der Rückreise nach Deutschland sind schließlich die Einreisebestimmungen zu beachten.

Gibt es einen Planungsrahmen für Freizeiten?

Ja, den finden Sie hier.

 

Können sich die Betreuungskräfte von ihrem Arbeitsverhältnis befreien lassen?

Ja, weitere Informationen und das Antragsformular findet ihr hier.

 

Gibt es Zuschüsse für Jugendfreizeiten?

Ja, unter gewissen Voraussetzungen gibt es attraktive Zuschüsse für Jugendfreizeiten. Ggf. weitere Zuschussmöglichkeiten aus kommunalen Mitteln könnt ihr bei den regionalen Sportkreisjugenden erfragen.