Sonderregeln für Zuschüsse während der Corona-Pandemie

Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Landesjugendplan ist eine gültige Jugendordnung. Sollte uns die Jugendordnung Ihres Vereines nicht vorliegen, so ist diese spätestens mit dem Antrag einzureichen. Ob uns Ihre Jugendordnung bereits vorliegt, erfahren Sie bei Bärbel Nagel (b.nagel@badische-sportjugend.de, Tel. 0721/18 08-20).

Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Musterjugendordnung finden Sie hier.

Förderung von Online-Schulungen

Lehrgänge/Seminare, die im Zeitraum vom 17.03.-31.12.2020 stattfanden/stattfinden, können auch online durchgeführt und mit Mitteln des Landesjugendplans gefördert werden.

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Förderung von Ausfall- oder Stornokosten

Um die Vereine zu entlasten hat das Land zugesichert, krisenbedingte Ausfall- und Stornokosten für bereits geplante Maßnahmen der Jugendarbeit zu fördern. Dies betrifft Jugendfreizeiten sowie Lehrgänge, Seminare und Praktische Maßnahmen der Jugendbildung. Die Kosten können maximal bis zur Förderhöhe, die sich bei planmäßiger Durchführung der betreffenden Maßnahmen ergeben hätte, abgerechnet werden (17,- € pro Tag und Betreuer*in bzw. Teilnehmer*in bei Freizeiten (finanziell schwächer Gestellte, Teilnehmer*innen an inklusiven Freizeiten; andere Teilnehmer*innen 1,- € pro Tag) bzw. Teinehmer*in bei Lehrgängen/Seminaren, 35% der anerkannten Gesamtkosten bei Praktischen Maßnahmen). Es gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht, nach der alle Möglichkeiten, um den entstehenden finanziellen Schaden zu reduzieren bzw. absehbare Schäden zu vermeiden, zu nutzen sind. Abrechnung bis spätestens 31.01.2021.

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