Wiedereröffnung der oaseBW

Wichtige Informationen für unsere Mitgliedsvereine über Zuschüsse für Jugendfreizeiten und oaseBW

Liebe Vereinsvertreter:innen,

wie Sie wissen, können nur Mitgliedsorganisationen mit einer eigenständigen Jugendorganisation Zuschüsse für Jugendfreizeiten erhalten.

Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrem Verein/Verband/Kreis eine aktiv gelebte Jugendorganisation Bestand hat, damit dadurch die Förderfähigkeit erhalten ist und auch bleibt.

https://www.badische-sportjugend.de/files/Zuschuesse/Anerkannte_Traeger_der_freien_Jugendhilfe_NEU.pdf

Gerne unterstützen wir beim Aufbau bzw. weiteren Ausbau einer förderfähigen Jugendorganisation durch einen kostenlosen Workshop. Weitere Informationen finden Sie HIER.

WICHTIG:

Wir möchten Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass ab 01.01.2026 die letzte Stufe der 2022 geänderten Verwaltungsvorschriften greift.

  • Um für Pädagogische Betreuungspersonen Zuschüsse zu erhalten, müssen diese bestimmte Qualifikationen haben. Übersicht der möglichen bzw. benötigten Qualifikationen findet Sie in dieser TABELLE.

                           --> Demnächst findet die SportAssistenten-Ausbildung statt.

                                 Der Lehrgang ist zur Qualifikation der Betreuer*innen anerkannt.

  • Außerdem muss uns der sogenannte WEITERGABEVERTRAG vorliegen, damit Zuschüsse für „Pädagogische Betreuungspersonen“ und/oder „Finanziell schwächer Gestellte“ möglich sind. (Dies bereits seit 01.01.2022)

 

GUT zu WISSEN:

ÜL- und Trainer-Lizenzen werden ab 01.01.2026 nur in Ausnahmefällen anerkannt, siehe TABELLE. Für Personen mit Lizenz werden wir im nächsten Jahr wieder mehrmals die dann erforderliche Zusatzqualifikation anbieten (Online-Fortbildung „Fit für die Jugendarbeit“ –

8 LE, aufgeteilt auf 2 mal 4 LE).

Zu guter Letzt:

Die oaseBW ist wieder geöffnet – ab sofort können die Anträge für die Jugendfreizeiten 2025 eingegeben und versendet werden.

Geändert hat sich das Aussehen von oaseBW.  Auch der Start ist etwas abgeändert. In der alten oaseBW wurde zuerst die Maßnahme angelegt, danach die TN-Liste hochgeladen und erst dann, nacheinander, separat, die Zuschusstitel hinzugefügt.

In der neuen oaseBW öffnet man nun zuerst einen der möglichen Zuschusstitel (für die jeweilige Freizeit) und gibt dann die Freizeit-Daten an entsprechender Stelle ein, um daraufhin die TN-Liste hochzuladen. („OASE_Teilnahmeliste_Vorlage_2025.xlsx“). 

Nach dem Hochladen, wird dann der Zuschussantrag weiter ausgefüllt und abgesendet.

Welche Zuschusstitel möglich sind können Sie in der oaseBW unter „Info“ nachlesen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich b.nagel@badische-sportjugend.de

Mit sportlichen Grüßen

Bärbel Nagel

Sachbearbeiterin

Telef. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag vormittags

Tel: 0721/1808-20