Ehrenkodex

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) haben den vorliegenden Ehrenkodex in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedsorganisationen entworfen, um ein sportartübergreifendes, bundesweit einsetzbares Instrument vorzulegen, das verschiedene Bereiche im Kontext des Persönlichkeitsschutzes abdeckt und insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken soll.

Der Ehrenkodex soll zum einen den Akteur*innen in Sportvereinen Handlungssicherheit verschaffen und ihnen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen.
Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal von Seiten der Vereine und Verbände in Richtung potenzieller Täter*innen erfolgen, wodurch das „Aufmerksamkeitssystem Sportverein/Sportverband“ verdeutlicht wird.

Der vorliegende Ehrenkodex soll eine Orientierung bieten. Das Logo des Verbandes/Vereins kann in diesem Falle eingesetzt werden, um deutlich zu machen, dass eine Anpassung stattgefunden hat.

Besonders wichtig ist uns zu betonen, dass die Maßnahme der Unterzeichnung eines Ehrenkodexes nicht alleinstehen kann. Sie muss eingebettet sein in ein Präventionskonzept. Hierfür kann der Ehrenkodex sowohl inhaltlich als auch symbolisch eine wichtige Grundlage bieten.

Verhaltensvereinbarung

Aufgrund dessen, dass die Unterzeichnung eines Ehrenkodexes nicht alleinstehen kann, empfehlen wir Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden und Eltern im Verein festzulegen und ebenfalls unterzeichnen zu lassen. Eine Verhaltensvereinbarung konkretisiert Situationen, wie beispielsweise das Umziehen, Einzeltrainings oder außersportliche Maßnahmen und gibt so den Mitarbeitenden im Verein eine konkrete Handlungssicherheit.

Die vorliegende Verhaltensvereinbarung dient als Muster und Orientierung für die Entwicklung solch einer Vereinbarung. Dieses Muster kann nicht eins zu eins übernommen werden und muss auf jeden Verein abgestimmt werden. Jede Sportart und jede örtliche Gegebenheit im Verein sind anders. Der Vorstand sowie die Mitarbeitenden sollten für die Anpassung der Verhaltensvereinbarung zusammenarbeiten und eine mögliche Umsetzung für ihren Verein/Sportart abstimmen.

Zudem empfiehlt es sich, die Eltern über die Verhaltensvereinbarung zu informieren und ggf. Verhaltensregeln für die Eltern im Verein aufzustellen. Beispielsweise die Umkleidesituation beim Kinderschwimmen oder das Zuschauen beim Training eines Elternteils. Solche Situationen sollten genau formuliert und den Eltern offen kommuniziert werden, wie sich diese zu verhalten haben.