Seit 01.01.2024 ist für Betreuer*innen von Jugendfreizeiten eine Basis-Qualifikation erforderlich, ansonsten ist keine Förderung dieser Betreuer*innen möglich.
Die Anforderungen an die förderfähigen Betreuer*innen finden Sie hier.
Bildungsveranstaltungen zur Qualifizierung:
Ausbildungen:
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Freizeitbetreuer*innen-Ausbildung (40 LE) ODER
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Grundlehrgang Jugendleiter*innen-Ausbildung (40 LE) - separat buchbar! ODER
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SportAssistent*innen-Ausbildung (40 LE, speziell für 15- bis 26-Jährige) - Sommerferien oder dezentral (Tauberbischofsheim)
Zusatz für Trainer*innen und Übungsleiter*innen mit gültiger DOSB-Lizenz:
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Fortbildung „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport – Grundlagen und Sensibilisierung“ (4 LE) - Juli bzw. September
ODER -
Fortbildung "Fit für die Jugendarbeit" (8 LE Mindestinhalte)
Bitte beachten:
Die beste Qualifizierung nutzt allerdings nichts, wenn Ihre Organisation keine eigenständige Jugend (mehr) hat. Nur mit einer eigenständigen Jugend im Sinne des SGB VIII ist eine Sportorganisation förderberechtigt.
Weitere Infos finden Sie hier.